Kaufvertrag in Frankreich

Kaufvertrag beim Hauskauf in Frankreich

Der Kaufvorgang für eine Immobilie in Frankreich beginnt mit dem compromis de vente. Der compromis de vente verpflichtet den Verkäufer dazu, die Immobilie zu verkaufen, aber der Käufer profitiert von einer 10-tägigen Bedenkzeit, während der er es sich noch einmal anders überlegen kann. Die Unterzeichnung des compromis geht für gewöhnlich mit einer Hinterlegung einher, 10% des Kaufpreises ist die Norm und wird an den Notar oder Makler gezahlt, nicht an den Verkäufer.

Der compromis kann clauses suspensives (Suspensivklauseln) enthalten, die einen erfolgreichen Abschluss an Voraussetzungen knüpfen. Viele Käufer machen den Erhalt eines Hypothekendarlehens zur Kondition, sodass Sie vom Kauf zurücktreten können, falls Sie aus irgendeinem Grund keine Hypothek bekommen. Andere übliche Konditionen sind bestimmte Arbeiten (z.B. die Entfernung von Asbest) und die Genehmigung eines Bauantrags für Renovierungen an der Immobilie oder Anbaumaßnahmen.

Während Gutachten, wie sie im Vereinigten Königreich üblich sind, in Frankreich normalerweise nicht durchgeführt werden, erfordern ältere Immobilien eine diagnostique zur Feststellung von bleibasierten Farben oder Asbest und eine Einschätzung des Sicherheitszustands elektrischer Installationen und der Abwasserentsorgung (sofern die Immobilie nicht an die Kanalisation angeschlossen ist) sowie eine Energiebewertung. Um ein Gutachten kann auf jeden Fall gebeten werden, und falls erforderlich kann der compromis um eine entsprechende Suspensivklausel erweitert werden.

Zwischen der Unterzeichnung des compromis bis zum finalen Vertrag (acte de vente oder acte authentique) verstreichen normalerweise zwei bis drei Monate. Der compromis wird ein Datum für den acte festlegen, dieses kann jedoch verschoben werden, sofern es ein Einvernehmen gibt oder einen offiziellen Grund, wie z.B. das Vorkaufsrecht einer amtlichen Stelle.

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Die Übertragung persönlich unterschreiben

In Frankreich wird der Kaufvertrag in Anwesenheit von Käufer und Verkäufer im Notariat unterschrieben – wenn das ein Problem darstellt, ist es jedoch auch möglich, eine Vollmacht auszustellen. Es ist auch üblich, die Immobilie direkt vor dem Unterschreiben mit dem Verkäufer zu besichtigen, da die Immobilie in dem Zustand verkauft wird, „wie sie am Tag der Unterzeichnung gesehen wurde“ – stellen Sie sicher, dass nichts entfernt wurde, was ihrer Erwartung nach hätte bleiben sollen, und umgekehrt.

Der Notar wird die Kapitalertragssteuer berechnen, die der Verkäufer entrichten muss, und die Transaktionssteuer, die der Käufer trägt. Diese werden später bestätigt, und manche Käufer haben das Glück, ein paar Monate später mit den finalen Urkunden eine kleine Rückzahlung zu erhalten.

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